Der »Allgemeine Österreichische Frauenverein«
gegr. 1893
Am 28. Januar 1893 kam es zur Gründung des „Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins“. Auguste Fickert wurde zur Präsidentin gewählt, zur Vizepräsidentin Rosa Mayreder, als Gründungsmitglieder galten unter anderen Maria Schwarz, Marie Lang und Marianne Hainisch. Dieser Verein vertrat eine eigene politische Richtung innerhalb der Frauenbewegung; verlangte die staatsbürgerliche Gleichstellung, die Zulassung zu allen Bildungsstätten und Berufsmöglichkeiten für Frauen. Der demokratische Abgeordnete Ferdinand Kronawetter stellte den liberalen Frauen für ihr monatliches Beiblatt (Das) Recht der Frau sein Parteiorgan „Volksstimme“ zur Verfügung. Die Frauen wollten sich keiner Partei anschließen, nur in autonomer Arbeit sahen sie eine Möglichkeit, Frauenrechte durchzusetzen. Die zeitweise Zusammenarbeit mit den Sozialdemokratinnen tat der Überparteilichkeit keinen Abbruch. Streng war die Abgrenzung vom bürgerlich-christlichen Lager der Frauenbewegung.
1899 gründeten die liberalen Frauen ihre eigene Zeitschrift. „Die Dokumente der Frauen“, herausgegeben von Auguste Fickert, Marie Lang und Rosa Mayreder, brachten regelmäßig Diskussionsbeiträge und Artikel zu Themen der Politik, des Rechts, Fragen der Psychoanalyse etc. Ein sehr niveauvolles Blatt, in dem auch Männer schreiben durften. Am 5. Mai 1902 schlossen sich die bürgerlichen Frauenvereine zum „Bund österreichischer Frauenverein“ zusammen. die Ziele waren Förderung und Unterstützung ethischer, geistiger, humanitärer, wirtschaftlicher Bestrebungen der Frauenbewegung, Kampf um Gleichberechtigung in Schule, Familie und Erwerbsleben. Diese allgemeinen Formulierungen lassen schon die Spannungen erahnen, die bald zwischen dem Bund und dem Allgemeinen Frauenverein auftraten. Letzterer trat aus dem Bund wieder aus, weil den liberalen Frauen dieser zu unpolitisch war. Daraufhin verließen 24 Mitglieder, darunter auch Marianne Hainisch, den Allgemeinen österreichischen Frauenverein. Als wichtigste Forderung für die liberalen Frauen galt die Erringung des Wahlrechts und der damit verbundenen bürgerlichen Rechte.
Weiterführende Literatur:
Prost, Edith: Weiblichkeit und Bürgertum. In: Mitteilungen des Instituts für Wissenschaft und Kunst 41.1986, 1, S. 2-6