Demokratie und Volksbildung in Wien um 1900. Eine historische Skizze

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Autor/in:

Stifter, Christian H.

Titel: Demokratie und Volksbildung in Wien um 1900. Eine historische Skizze
Jahr: 2017
Quelle:

Die Österreichische Volkshochschule. Magazin für Erwachsenenbildung, 68. Jg., 2017, H. 261, S. 43–45.

Downloads: Stifter_Christian_H_Demokratie_und_Volksbildung_OEVH_Nr._261.pdf

Aus dem Inhalt:

[S. 43f.] Bereits um 1900 hatten sich in Wien jene Volksbildungseinrichtungen etabliert, die für die weitere Entwicklung der Volkshochschulen in Österreich richtungsweisend wurden. Es waren dies der 1887 gegründete Wiener Volksbildungsverein, die 1895 an der Universität Wien eingerichteten volkstümlichen Universitätsvorträge (University Extension), die 1897 ins Leben gerufene Wiener Urania sowie zuletzt das 1900 gegründete Volksheim im Wiener Arbeiterbezirk Ottakring – die
erste Abendvolkshochschule in Europa.

Die Intention jener zivilgesellschaftlichen Bildungsinitiativen war ein gesellschaftlich möglichst breiter Zugang zu allen Bereichen des Wissens, der Kunst und Literatur. In diesem von sozialem Reformgeist getragenen Bildungsenthusiasmus vermengten sich die Ideale der Französischen Revolution, sozialreformerische Utopien beziehungsweise reformpädagogische Ideen, säkulare Fortschrittshoffnungen sowie avantgardistische Konzepte einer Annäherung von Hoch- und Populärkultur. Vor allem waren es die Wiener Volkshochschulen und ihre Vorgängereinrichtungen, die sich, in bewusster Distanz zu weltanschaulich-tagespolitischen Kontroversen, zu völlig neuartigen Lernorten entwickelten, die durch eine moderne Offenheit gegenüber den Wissenschaften, den Künsten sowie den Fragen des täglichen Lebens gekennzeichnet waren.

Der bildungspolitische Anspruch bestand darin, „Wissen für alle“ anzubieten. Diese demokratische Zielrichtung geht bereits aus dem Wort „Volkshochschule“ hervor. Im Unterschied zum paternalistischen Konzept der Nationalerziehung des 18./19. Jahrhunderts, worin Erziehung und Bildung primär als Herrschaftsinstrument zur „Herstellung gefügiger Untertanen“ fungierten, zielte der Begriff „Volk“ erstmals auf alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, und zwar unabhängig von deren jeweiliger sozialer Herkunft, den Besitz- bzw. Einkommensverhältnissen, den religiösen Überzeugungen oder dem Geschlecht. (...)

(Wortwahl, Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechen dem Original. In eckigen Klammern steht die Zahl der Seite des Originaltextes.)

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