Im März 1933 – zeitgleich mit der Beseitigung der Demokratie - wurde das Berufsberatungsamt der Stadt Wien aufgelöst und die Berufsberatungstätigkeit nach deutschem Vorbild der Arbeitsmarktverwaltung übertragen. Das „Monopolgesetz“ von 1935 führte zu einer Verstaatlichung und Monopolisierung der Berufsberatung durch die Arbeitsmarktbehörden. Durch die Beseitigung demokratischer Strukturen war sie im Austrofaschismus und Nationalsozialismus massiv parteipolitisch-ideologischen Zielen ausgesetzt.
Im Bereich der Erwachsenenbildung wurde Beratung zu bildungs- und berufsbezogenen Fragen vor allem im Zuge der in den 1960er Jahren einsetzenden Bildungsreformen wieder zum Thema. In den 1970er Jahren wurde vor allem an strukturellen und methodischen Konzepten gearbeitet. Erst ab Ende der 1980er Jahre entstanden nach und nach trägerneutrale Bildungsberatungsangebote. Neben Erwachsenenbildungseinrichtungen führten zunehmend auch andere Träger Bildungsberatungen durch und es entstand ein ausdifferenziertes und vielfältiges, aber auch zunehmend unübersichtliches Beratungsangebot. Im Zuge der europäischen und nationalen Strategie zum Lebenslangen Lernen begann das Unterrichtsministerium 2011 mit der Initiative Bildungsberatung damit, ein flächendeckendes, leistungsfähiges, regionales und zielgruppenspezifisches Bildungsberatungssystem aufzubauen.
Quellen:
Karin Gugitscher, Das Berufsberatungsamt der Stadt Wien und der Arbeiterkammer in Wien. Eine sozialhistorische Studie zur Bildungs- und Berufsberatung in Wien 1918-1933/34. Masterarbeit, Alpen-Adria Universität Klagenfurt 2013. Online verfügbar [10.12.2017].
Karin Gugitscher, Bildungs- und Berufsberatung in Österreich historisch betrachtet. Vom Fürsorgewesen über individualisierte Bildungsberatung zur lebensbegleitenden Beratung und Kompetenzvermittlung. In: Magazin Erwachsenenbildung.at. Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs, 10. Jg., 2016, H. 29, S. 03-1 - 03-14. Online verfügbar [10.12.2017].